Dieser habe festgestellt, dass die zu grossen Brüste die Schmerzen verursachten. Diesen sei durch eine Brustverkleinerung beizukommen. Diese Ansicht vertrete auch Dr. B. Die CSS schliesst auf Abweisung der Beschwerde. A habe sich in der Beitrittserklärung als gesund bezeichnet und ärztliche Behandlungen in den letzten fünf Jahren verneint. Dies widerspreche dem Arztbericht von Dr. C vom 7. Mai 1991, wonach sie schon vor der Schwangerschaft, angeblich seit der Pubertät, Rücken- und Nackenschmerzen verspürt habe. Die Beschwerden seien durch die Schwangerschaft deutlich verstärkt worden.