Die Invalidenversicherung hat demzufolge keine Umschulungsmassnahmen zu übernehmen. Damit wird aber keineswegs in Abrede gestellt, dass die Beschwerdeführerin das notwendige Talent und die zahlreichen anderen wichtigen Voraussetzungen zur Filmschauspielerin auf einem internationalen Niveau besitzt. Vielmehr beeindrucken ihre verschiedenen bereits erfolgten Ausbildungsschritte und weisen auf ein ausserordentliches Leistungspotential hin. Dennoch muss, realistisch gesehen, die Chance, in Bälde tatsächlich bedeutende Engagements zu erhalten, als sehr gering eingestuft werden.