Ergänzend führen sie aus: Nachdem die Beschwerdeführerin offensichtlich schon während der Ausbildung im X-Institut an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stosse, erscheine es fraglich, ob sie dem professionellen Stress gewachsen wäre. Ebenso unbeantwortet sei, ob die absolvierte Ausbildung - ohne Grundausbildung als Schauspielerin - genügend Gewicht hätte, um im Film-Metier zu bestehen. Kreative Workshops kämen ihren künstlerischen Neigungen entgegen, ermöglichten aber aller Voraussicht nach nicht die Aufrechterhaltung oder gar wesentliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit, verglichen mit einer Erwerbstätigkeit als Sekretärin.