Die begonnene Umschulung wäre dann aus medizinischer Sicht zu unterstützen. b) Laut den oben wiedergegebenen Voraussetzungen ist eine Umschulung von der Invalidenversicherung aber nur zu übernehmen, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich erhalten oder wesentlich verbessert werden kann. Diese Bedingung wird von den MEDAS-Ärzten vorliegend als eher unwahrscheinlich bezeichnet. Ergänzend führen sie aus: Nachdem die Beschwerdeführerin offensichtlich schon während der Ausbildung im X-Institut an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stosse, erscheine es fraglich, ob sie dem professionellen Stress gewachsen wäre.