Das Dilemma sei unverkennbar: Einerseits könne die Ablehnung der verlangten Ausbildung die querulatorischen Züge verstärken und die Somatisierungstendenz bis zur völligen Arbeitsunfähigkeit intensivieren; andererseits könne aber auch nach erfolgter Umschulung ein allfälliges Ausbleiben der beruflichen Erfolge zu einer ähnlichen Entwicklung führen; zudem garantiere eine Umschulung die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit ebensowenig wie andererseits die Ablehnung von vornherein den Lebensunterhalt verunmöglichen würde. Somit lasse sich aus ärztlicher Sicht nicht mit Sicherheit voraussagen, auf welche Weise die berufliche Wiedereingliederung bei dieser Versicherten am ehesten gelingen könnte.