Aus den Erwägungen: Streitig sind hier insbesondere zwei Fragen. Einmal stellt sich die Frage, ob die Ausbildung der Beschwerdeführerin zur Filmschauspielerin von der Invalidenversicherung im Rahmen einer Umschulung zu übernehmen und ihr neben den Ausbildungskosten ein Taggeld zu entrichten ist, verneinendenfalls wird zu prüfen sein, ob die Beschwerdeführerin Anspruch auf die ihr ausgerichtete halbe Invalidenrente hat und ob ihr diese allenfalls mehr als ein Jahr rückwirkend auszurichten ist.