Auf dem freien ausgeglichenen Arbeitsmarkt gebe es für den lungenkranken Beschwerdeführer keine zumutbaren Arbeitsstellen, weshalb es unrealistisch sei, von einem Invalideneinkommen von Fr. 2530.- auszugehen. Der Begriff des ausgeglichenen Arbeitsmarktes beinhaltet nicht nur ein gewisses Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften, sondern weist auch einen Fächer verschiedenster Tätigkeiten auf, und zwar sowohl bezüglich der dafür verlangten beruflichen und intellektuellen Voraussetzungen als auch hinsichtlich des körperlichen Einsatzes. Letzteres gilt ebensosehr im Bereich der un- und angelernten Arbeitnehmer.