Das mit diesem Faktor aufgewertete Einkommen beträgt Fr. 679 090.- (= Fr. 442 981.- x 1,533). Bei einer Beitragsdauer von 25 Jahren und sechs Monaten resultiert ein durchschnittliches jährliches Einkommen von Fr. 26 631.- (= Fr. 679 090.- : 25,5). Das monatliche Rentenbetreffnis nach der Teilrentenskala 27 macht bei diesem durchschnittlichen Einkommen Fr. 668.- aus. c) Dieses Rentenbetreffnis fällt um Fr. 48.- niedriger aus, als der vergleichsweise ermittelte IV-Rentenbetrag, welcher unter Erwägung 4a ermittelt wurde. Unter dem Vorbehalt einer allenfalls höheren ausserordentlichen Rente hat der Beschwerdeführer nach dem Gesagten Anspruch auf einen monatlichen Rentenbetrag von Fr. 716.-. |