Die Rente ist bei dieser Variante nach der Teilrentenskala 27 zu ermitteln. Unter Berücksichtigung eines aufgewerteten Einkommens während der Beitragszeit bis 1972 im Gesamtbetrag von Fr. 119 250.- sowie des weiteren Einkommens in der Zeit danach in unbestrittener Höhe von Fr. 323 731.- resultierte insgesamt ein Einkommen von Fr. 442 981.-. Der erste IK-Eintrag erfolgte, wie bereits festgehalten, im Jahre 1961. Für Renten, die 1991 zu laufen beginnen, beträgt der massgebliche Aufwertungsfaktor 1,533 (Rententabellen 1991, Bd. 1, S. 28). Das mit diesem Faktor aufgewertete Einkommen beträgt Fr. 679 090.- (= Fr. 442 981.- x 1,533).