Das massgebliche durchschnittliche Einkommen nach der Rententabelle beträgt somit Fr. 34 776.-. Bei diesem durchschnittlichen Jahreseinkommen macht die monatliche Rente nach der Teilrentenskala 24 im Jahre 1985 Fr. 617.- aus und - unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit angehobenen Renten - ab 1. Januar 1991 Fr. 716.-, wie die Ausgleichskasse festgehalten hat. Dass diese Berechnung in unzutreffender Weise erfolgt wäre, macht der Beschwerdeführer nicht geltend und ist auch sonst nicht zu erkennen. b) Zum Vergleich ist die AHV-Altersrente heranzuziehen, auf die der Beschwerdeführer Anspruch hätte, wenn er zuvor keine IV-Rente bezogen hätte.