Der erste IK-Eintrag erfolgte im Jahre 1961, weshalb der pauschale Aufwertungsfaktor für Renten, die im Jahre 1985 zu laufen beginnen, nach der vorliegend verbindlichen Rententabelle (Art. 51 in Verbindung mit Art. 51bis AHVV) 1,6 beträgt. Das mit diesem Faktor aufgewertete Einkommen beläuft sich im vorliegenden Fall auf Fr. 671 226.-. Das massgebliche durchschnittliche Einkommen nach der Rententabelle beträgt somit Fr. 34 776.-.