| | Entscheid: | Der 1926 geborene griechische Staatsangehörige X ist 1961 in die Schweiz eingereist und hat hier Wohnsitz begründet. Nach 1961 hielt er sich noch vom August 1977 bis März 1981 in Griechenland auf. Seit 1. Dezember 1985 bezog er eine ganze IV-Rente. Ab Januar 1991 belief sich diese auf Fr. 984.-. Wegen Erreichens des 65. Altersjahres wurde sie durch eine AHV-Altersrente ersetzt. Mit Verfügung vom 9. April 1991 sprach die Ausgleichskasse dem X ab 1. Juni 1991 eine einfache monatliche Altersrente von Fr. 716.- zu. X verlangte beschwerdeweise eine höhere Rente.