| | Entscheid: | A. - A, von Beruf Landwirt, leidet an einem Geburtstrauma des linken Schultergelenkes. Die Invalidenversicherung stellte einen Invaliditätsgrad von 55 % fest und richtete ihm mit Verfügung vom 24. September 1981 rückwirkend ab 1. Juli 1980 eine halbe Rente samt Zusatzrente für die Ehefrau und Kinderrenten für seine Kinder aus. Im Mai 1982 gab A seinen Landwirtschaftsbetrieb auf und ist seither bei B als landwirtschaftlicher Angestellter tätig. Die Invalidenversicherung errechnete unter Berücksichtigung dieser neuen wirtschaftlichen Situation einen Invaliditätsgrad von 56 % und richtete dem Versicherten weiterhin die bisherige Rente aus.