Darauf sei mit der Methadonbehandlung begonnen worden. Neben der ärztlichen Behandlung würden regelmässig Gespräche mit der erwähnten Beratungsstelle stattfinden. Die Lehrabschlussprüfung habe der Beschwerdeführer inzwischen erfolgreich bestanden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Lehrabschluss des entzugswilligen Beschwerdeführers, der damals bereits etwa 23jährig war, ernsthaft gefährdet gewesen wäre, wenn die Lehre relativ kurze Zeit vor ihrer Beendigung für die Durchführung von Versuchen von mehrmonatigen Entwöhnungskuren hätte unterbrochen werden müssen.