schon zweimal in Mittelschulen gescheitert war»; mit der Methadonabgabe habe man die Chance eines erfolgreichen Lehrabschlusses vergrössern wollen. Bei einer stationären Entwöhnung hätte die Lehre nach 2/3 Dauer wieder abgebrochen werden müssen. - Ergänzend lässt sich dazu den glaubwürdigen und in der Beschwerdevernehmlassung unwidersprochen gebliebenen Angaben des Versicherten entnehmen, dass dieser bei Beginn des Methadonprogramms sich im letzten Schreiner-Lehrjahr befand. Als ihm bewusst geworden sei, dass er als Drogenabhängiger die Lehrabschlussprüfung nicht bestehen würde, habe er selber einen Drogenentzug durchgeführt und sei während eines Monats sogar «sauber» geblieben.