2. - a) ... b) Die Voraussetzungen, unter denen die methadonunterstützte Langzeitbehandlung von den Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen werden muss, hat das EDI - wie gesagt - im Anhang zur Vo 9 näher umschrieben. Demnach ist die Leistungspflicht gegeben, «1. wenn eine Entwöhnungsbehandlung erwiesenermassen keinen Erfolg verspricht. In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1.1 der Patient ist mindestens 20 Jahre alt; 1.2 seine Opiatabhängigkeit besteht seit mindestens 2 Jahren; 1.3 mindestens 2 Versuche einer mehrmonatigen Entwöhnungsbehandlung sind erfolglos verlaufen.