In der Regel muss der Patient neben den Voraussetzungen eines bestimmten Mindestalters und einer Mindestdauer der Opiatabhängigkeit die weitere Voraussetzung erfüllen, dass mindestens zwei Versuche einer mehrmonatigen Entwöhnungsbehandlung erfolglos verlaufen sind; bei HIV-infizierten oder AIDS-kranken Patienten, die zu einer Entwöhnungsbehandlung nicht bereit sind, kann auf dieses Erfordernis verzichtet werden. Der behandelnde Arzt bestätigt dem Vertrauensarzt der Krankenkasse, dass die Indikationen nach Ziffer 1 gegeben sind oder warum eine Ausnahme zu machen ist. 2. - a) ... b)