Vo III KUVG). In dem im Anhang zur Verordnung 9 über die Leistungspflicht der anerkannten Krankenkassen für bestimmte diagnostische und therapeutische Massnahmen publizierten Beschluss vom 18. Dezember 1990 hat das EDI die Leistungspflicht für die methadonunterstützte Langzeitbehandlung Heroinabhängiger (strukturierte Methadonprogramme) bejaht, wenn eine Entwöhnungsbehandlung erwiesenermassen keinen Erfolg verspricht. In der Regel muss der Patient neben den Voraussetzungen eines bestimmten Mindestalters und einer Mindestdauer der Opiatabhängigkeit die weitere Voraussetzung erfüllen, dass mindestens zwei Versuche einer mehrmonatigen Entwöhnungsbehandlung erfolglos verlaufen sind;