Den Angaben im Abklärungsbericht für Hausfrauen zufolge erhält sie von ihrem Ehemann monatliche Alimentenzahlungen im Betrag von Fr. 1000.-. Von ihren beiden in der Wohnung mitlebenden Söhnen bekommt sie Haushaltsbeiträge von je Fr. 400.-. Demnach kann die Versicherte ohne eigene Erwerbstätigkeit pro Monat über lediglich Fr. 1800.- verfügen. Da sie aber allein nur für die Wohnungsmiete Fr. 1115.- aufzubringen hat, dürfte unbestreitbar sein, dass sie unter den aufgezeigten Verhältnissen einer vollzeitlichen Erwerbstätigkeit nachgehen würde. Dafür spricht des weitern das Alter der Beschwerdeführerin im Zeitpunkt des Verfügungserlasses von 46 Jahren.