Zusammengerechnet ergab dies eine Tagesleistung von 7 ½ Stunden, welche die Versicherte nebst ihrem eigenen Haushalt mit 3 damals noch schulpflichtigen Kindern erbrachte. Gemäss den ärztlichen Aussagen traten zu diesem Zeitpunkt die ersten gesundheitlichen Störungen auf, welche die Versicherte zwangen, diese praktisch vollzeitliche Erwerbstätigkeit aufzugeben und sich mit einer teilzeitlichen Nebenerwerbstätigkeit zu begnügen. Der Haushaltexpertin gegenüber erklärte die Beschwerdeführerin, sie würde ohne physische/psychische Beeinträchtigung (von jeher ans Arbeiten gewöhnt) sogar einer ganztägigen Erwerbstätigkeit nachgehen.