Dieser Vorgehensweise der Ausgleichskasse kann nicht gefolgt werden. Es darf nicht allein aufgrund der Tatsache von Alimentenzahlungen der Schluss gezogen werden, dass die Versicherte keiner vollen Erwerbstätigkeit mehr nachgehen würde, wenn sie nicht invalid wäre, ist doch nicht einzusehen, weshalb eine geschiedene oder in Trennung lebende nicht invalide Frau schlechthin bloss ein um die Alimente reduziertes Gehalt erzielen möchte und würde. Die Leistung von Alimenten könnte höchstenfalls ein dahingehendes Indiz darstellen und wäre im konkreten Fall zu verifizieren.