27 IVV festgelegt. In diesem Fall ist der Anteil der Erwerbstätigkeit und der Tätigkeit im andern Aufgabenbereich festzulegen und der Invaliditätsgrad entsprechend der Behinderung in beiden Bereichen zu bemessen (gemischte Methode der Invaliditätsbemessung; ZAK 1986 S. 233). b) . . . 2. - . . . (Medizinische Beurteilung.) 3. - Streitig ist vorliegend der Invaliditätsgrad.