An Gratifikation erhielt er 8,3 % des Jahreslohnes, also ca. Fr. 2589.-, so dass der Jahreslohn bei rund Fr. 33 781.- lag. Erhöht man diese Summe um die bis Oktober 1989 eingetretene Teuerung von 9,6 %, so ergibt sich ein Jahreslohn von Fr. 37 024.85. Wird dieser seinem hypothetischen Invalideneinkommen von Fr. 9100.- gegenübergestellt, so beträgt das Mindereinkommen Fr. 27 924.85 oder 75,42 %. Dabei blieb unbeachtet, dass der Beschwerdeführer neben seiner Arbeit bei der GB AG noch Putzarbeiten in einem grösseren Umfang bei der Firma Sch ausführte, die er heute ebenfalls nicht mehr ausüben kann.