Dort werde dann anhand der Resultate das weitere Vorgehen entschieden. Nach dem Scheitern des Arbeitsversuchs vom Februar 1988 zu 25 % halbtags, dürfe wohl angenommen werden, dass sich der Beschwerdeführer infolge seines Leidens nicht mehr in der freien Wirtschaft eingliedern lasse. Am ehesten kämen Tätigkeiten in geschütztem Rahmen in Frage. Der Patient habe diesmal an acht Tagen sechzehn Stunden in der Berufserprobung verbracht. Wie schon im Sachverhalt festgehalten, gelangte man im Abklärungsbericht der BEFAS vom 26. April 1989 explizit zum gleichen Ergebnis.