Darin mitberücksichtigt sind denn auch die Rückenschmerzen als Überlastungsbeschwerden als Folge der unfallbedingten Fehlhaltung. Die Ergebnisse der dort erfolgten Berufserprobung decken sich zudem mit der im Brändi später durchge-führten Berufsabklärung. K hielt bezüglich der Berufserprobung in der Rehabilitationsklinik fest, der Versicherte habe einen traurigen, leidenden Eindruck erweckt. Er sei mit einem Vorderarmstock daselbst erschienen und habe oft über Bein- und Rückenschmerzen geklagt. Seine Fähigkeiten und sein Zustand hätten sich seit der Basisprüfung vom 2. Dezember 1987 nicht wesentlich geändert. Bei der Sortierarbeit und der Durchgangsprüfung habe er zuverlässig gearbeitet.