Die Patientin habe an den klinikinternen Therapien wie Ergotherapie, Gruppengymnastik, Schwimmen usw. rege teilgenommen. Sie habe allein ins Dorf gehen können und sich unter den anderen Patienten wohl gefühlt. Im Gegensatz zur vorhergehenden Hospitalisierung habe sie keine Angstgefühle mehr gezeigt. Während des Spitalaufenthaltes sei es zu einer ausgeprägten Obstipation mit Bauchschmerzen gekommen, welche wieder habe normalisiert werden können. Zudem sei der bei Eintritt diagnostizierte Harnweginfekt behandelt worden. b) Der Vertrauensarzt der Krankenkasse hält in seiner Beurteilung vom 3. Dezember 1990 fest, ein Klinikaufenthalt ändere an einer spastischen Cerebralparese nichts.