Im Bericht an den Hausarzt vom 19. August 1990 führten die Ärzte der Klinik Y aus, die Patientin, die immer noch mit ihren Eltern zusammenlebe, sei einerseits wegen erneuter Zunahme der Depressivität mit Antriebsarmut, anderseits aus psychosozialen («gewünschte Loslösung») Gründen regulär am 13. Juli 1990 zugewiesen worden. In der somatischen Untersuchung bestünden keine Änderungen bezüglich des Status vom Januar 1990. Es hätten sich durchwegs normale Blutdruckwerte gezeigt. Der Gemütszustand habe sich etwas verbessert. Die Patientin habe an den klinikinternen Therapien wie Ergotherapie, Gruppengymnastik, Schwimmen usw. rege teilgenommen.