Für eine erfolgreiche spätere Eingliederung in eine Wohngemeinschaft bzw. schrittweise Loslösung vom Elternhaus erscheine eine erneute stationäre Behandlung und Betreuung sicherlich indiziert. Des weitern sei eine depressive Reaktionsweise der Patientin nicht von der Hand zu weisen. Im Bericht an den Hausarzt vom 19. August 1990 führten die Ärzte der Klinik Y aus, die Patientin, die immer noch mit ihren Eltern zusammenlebe, sei einerseits wegen erneuter Zunahme der Depressivität mit Antriebsarmut, anderseits aus psychosozialen («gewünschte Loslösung») Gründen regulär am 13. Juli 1990 zugewiesen worden.