Die medizinische Indikation für einen Klinikaufenthalt (Spitalbedürftigkeit) sei nicht gegeben. B. - Mit rechtzeitig eingereichter Beschwerde lässt X die Aufhebung der Verfügung und die Verpflichtung der Krankenkasse zur Vergütung der «vollen Tagesleistungen» beantragen. Aus den Erwägungen: 1. - Gemäss Art. 12 Abs. 2 Ziff.