| | Entscheid: | Der verheiratete A ist nicht erwerbstätig. Er war bis Mitte 1989 an der Universität Zürich eingeschrieben und entrichtete bis Ende 1988 als Student den Mindestbeitrag an die bundesrechtlichen Sozialversicherungen. Seine Frau war von August 1988 bis Ende Mai 1990 erwerbstätig. Mit Verfügungen vom 25. Juli 1990 setzte die Ausgleichskasse des Kantons Luzern die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge von A für 1989 auf jährlich Fr. 312.- und für die Zeit vom 1. Januar 1990 bis 31. Dezember 1991 auf jährlich Fr. 333.80 (jeweils inkl. Verwaltungskosten) fest. Sie ging dabei von einem massgebenden Vermögen bzw. kapitalisierten Renteneinkommen von Franken