(Integritätsentschädigung.) 9. - Da neben den Taggeldzahlungen der Y die Invalidenversicherung eine Rente auszahlte, stellt sich die Frage der Überversicherung. Der Beschwerdeführer bestreitet grundsätzlich das Vorliegen einer Überversicherung und deren Verrechenbarkeit mit Rentenzahlungen. Wenn keine Koordinationsregel dieses Gesetzes eingreift, so werden Geldleistungen, ausgenommen Hilflosenentschädigungen, soweit gekürzt, als sie mit den anderen Sozialversicherungsleistungen zusammentreffen und den mutmasslich entgangenen Verdienst übersteigen (Art. 40 UVG). Diese Bestimmung greift Platz, wenn UVG-Taggelder mit einer IV-Rente zusammentreffen (BGE 112 V 129). Gemäss Art.