Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich beim obigen Einkommen um Durchschnittslöhne vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer handelt, und in den erfassten Löhnen sämtliche Zulagen für Überzeit- und Schichtarbeit mitenthalten sind. Bei einem monatlichen Valideneinkommen von Fr. 2550.- (Fr. 30 603.- : 12) erscheint somit aufgrund der gesamten Umstände eine Minderentlöhnung zufolge der invaliditätsbedingten, erwerblichen Einschränkungen von 36,4 %, bzw. abgerundet auf 36 %, als realistisch, weshalb von einer Erwerbsunfähigkeit in dieser Höhe auszugehen ist. 5. - a)