Gemäss den Lohn- und Gehaltserhebungen des BIGA vom Oktober 1988 erzielte ein gelernter Arbeiter im Gartenbau im Jahre 1988 einen Stundenlohn von Fr. 16.89 (Tabelle 12). Daraus ergibt sich für den Beschwerdeführer ein monatliches Invalideneinkommen von Fr. 1622.- (Fr. 16.89 x 96). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich beim obigen Einkommen um Durchschnittslöhne vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer handelt, und in den erfassten Löhnen sämtliche Zulagen für Überzeit- und Schichtarbeit mitenthalten sind.