Gemäss dem neurologischen Konsilium vom 17. Juni 1988 wird die Arbeitsfähigkeit als Portier auf 75 %, im Gartenbau infolge der stärkeren körperlichen Belastung auf 65 % bis 70 % geschätzt. Bei einer Büroarbeit, zum Beispiel als kaufmännischer Angestellter, würde die körperliche Belastung wegfallen, hingegen würden sich vermutlich die Hirnfunktionsstörungen stärker bemerkbar machen mit einer daraus resultierenden Arbeitsfähigkeit um etwa 75 %. Im orthopädischen Konsilium vom 22. Juni 1988 wird die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers im Gartenbau auf etwa 25 % geschätzt, wobei wahrscheinlich kein wesentlicher Unterschied in der Arbeitsfähigkeit als Portier bestehe.