Aus neuropsychologischer Sicht (ohne Berücksichtigung von Befunden anderer Fachgebiete) besteht beim Beschwerdeführer gemäss dem Bericht von Prof. Dr. phil. P und lic. phil. H vom 3. Februar 1987 eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit als Portier von 15 %, für die heutige Tätigkeit von 10 % und für die Tätigkeit zurzeit des Unfalles (Mithilfe bei einem Umbau) ebenfalls bei 10%. Gemäss dem neurologischen Konsilium vom 17. Juni 1988 wird die Arbeitsfähigkeit als Portier auf 75 %, im Gartenbau infolge der stärkeren körperlichen Belastung auf 65 % bis 70 % geschätzt.