In diesem Beruf sei die Leistungsfähigkeit durch das leichte POS und seine entsprechenden Folgeerscheinungen (Konzentrationsstörungen, Ermüdbarkeit) beträchtlich limitiert. In Frage komme nur eine einfache Büroarbeit, doch müssten bei einem Anstellungsverhältnis Schwierigkeiten mit der Anpassungsfähigkeit und der Einordnung befürchtet werden. Der Versicherte sei zurzeit seinen Leiden entsprechend ziemlich ideal eingegliedert. Auf die Dauer würden ihm jedoch die Gartenbauarbeiten vermehrt Beschwerden verursachen. Deshalb wäre eine Vertretertätigkeit, welche er früher bereits ausgeübt habe, anzustreben.