die orthopädischen Residuen eingeschränkt. Er sei dadurch vor allem bei der Gartenpflege in Hanglagen und an steilen Borden behindert. Die Gutachter schätzen die Arbeitsfähigkeit in dieser Tätigkeit auf 60 %. Bezüglich anderer Tätigkeiten führen sie aus, der Versicherte habe eine kaufmännische Ausbildung, sei seit vielen Jahren jedoch nicht mehr in dieser Richtung tätig. In diesem Beruf sei die Leistungsfähigkeit durch das leichte POS und seine entsprechenden Folgeerscheinungen (Konzentrationsstörungen, Ermüdbarkeit) beträchtlich limitiert.