Die MEDAS führte eine polydisziplinäre Abklärung und Begutachtung des Beschwerdeführers durch, deren Ergebnisse sie im Bericht vom 20. Juli 1988 festhielt. Als Diagnosen mit Einschränkung der Arbeitsfähigkeit hielt die MEDAS Residuen nach Schädel-Hirntraumen 1958 und 1984 mit spastischer Restparese des rechten Beines, leichter posttraumatischer Hirnfunktionsstörung und Verdacht auf subdepressive Entwicklung fest sowie Residuen nach distaler Unterschenkelfraktur 1962 mit Beinverkürzung rechts und beginnender Arthrose des oberen Sprunggelenkes und Periarthrosis humerosscapularis links nach Schulterluxation.