Als Folge des zweiten Traumas bestehe noch eine Reflexbetonung im rechten Bein. Ausserdem werde eine Hypästhesie an der Vorderseite des rechten Unterschenkels und eine Verminderung der Vibrationsempfindung an den Knöcheln rechts angegeben. Ob dies Folge der Unterschenkelfraktur oder der Kontusion sei, bleibe offen. Neuropsychologisch sei das Merk- und Konzentrationsvermögen leicht vermindert. Psychisch bestehe keine eindeutige organische Wesensveränderung. Als Folge des Schädel-Hirn-Traumas von 1984 finde sich jetzt noch eine spastische Restparese des rechten Beines. Dr. X nimmt an, dass auch die Kältedysästhesien am rechten Bein als Folge der Kontusion parietal links aufzufassen seien.