3. - a) Prof. X stellte im Gutachten vom 27. Juli 1987 die Diagnose eines Zustandes nach Schädel-Hirn-Trauma mit hoch parietaler Kalottenfraktur und Contusio cerebri parietal links und spastischer Restparese im rechten Bein (17. 11. 1984), Zustand nach Contusio cerebri 1958 und Zustand nach Unterschenkelfraktur rechts mit mehrfachen Nachoperationen, Beinverkürzung und partieller Versteifung des Grundgelenkes am rechten Fuss. Neurologisch finde sich als Rest des ersten Traumas eine Hypästhesie-Dysästhesie im Bereich der rechten Gesichtshälfte und eine Verkleinerung der rechten Lidspalte. Als Folge des zweiten Traumas bestehe noch eine Reflexbetonung im rechten Bein.