Aus den Erwägungen: 1. - a) . . . b) . . . 2. - Der Beschwerdeführer beanstandet weiter den Invaliditätsgrad und damit die Höhe der von der Y errechneten Invalidenrente sowie deren Befristung. a) Wird der Versicherte infolge eines Unfalles invalid, so hat er gemäss Art. 18 Abs. 1 UVG Anspruch auf eine Invalidenrente. Als invalid gilt, wer voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.