Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 4. Juni 1989 beantragt A die Neufestsetzung des Einkommens, eine 40%ige Integritätsentschädigung, eine unbefristete Invalidenrente auf der Basis von 40 % gemäss Gutachten der MEDAS-Ärzte, die Übernahme der Kosten der Zahnprothesen sowie aller möglichen Hilfsmittel zur Erhaltung und Verbesserung seines gesundheitlichen Zustandes und der Unfallfolgen, welche aus dem Kälteschock resultierten. Für Umtriebe, Bemühungen, Aufwendungen, Schreibarbeiten und Arbeitsausfall sei ihm zu Lasten der Versicherungsgesellschaft eine Pauschalentschädigung von Fr. 4500.- zuzusprechen. Aus den Erwägungen: 1. - a) . .