Die gegen diese Verfügung eingereichte Einsprache wies die Y mit Einspracheentscheid vom 7. April 1989 ab. C. - Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 4. Juni 1989 beantragt A die Neufestsetzung des Einkommens, eine 40%ige Integritätsentschädigung, eine unbefristete Invalidenrente auf der Basis von 40 % gemäss Gutachten der MEDAS-Ärzte, die Übernahme der Kosten der Zahnprothesen sowie aller möglichen Hilfsmittel zur Erhaltung und Verbesserung seines gesundheitlichen Zustandes und der Unfallfolgen, welche aus dem Kälteschock resultierten.