In der Folge wurden von der MEDAS Zentralschweiz, Medizinische Abklärungsstelle, Luzern, Abklärungen getroffen, welche im Schlussbericht vom 20. Juli 1988 festgehalten wurden. B. - Mit Verfügung vom 23. Februar 1989 sprach die Y dem A, ausgehend von einem versicherten Verdienst von Fr. 27 700.- für eine Erwerbsunfähigkeit von 25 % für die Zeit vom 1. Oktober 1987 bis 31. Dezember 1989, eine befristete Invalidenrente von monatlich Fr. 477.70 zu. Da dieser Betrag zusammen mit der IV-Rente die 90 % des versicherten Verdienstes nicht erreiche, werde die volle vorgesehene Monatsrente ausbezahlt.