Ob der Beschwerdeführer sich tatsächlich und hauptsächlich zwecks Arbeitssuche nach Deutschland und Österreich begeben hat, ist den Akten nicht zuverlässig zu entnehmen. Immerhin aber wurde bereits im Beratungsprotokoll vom 10. März 2011 eine Stellenabsage bei der Firma C (D) notiert. Bereits im Protokoll vom 31. Mai 2011 wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer weggezogen sei. Eine konkrete Beratung, wie es sich mit der Stellensuche im Ausland verhalte, wäre angezeigt gewesen. Hierzu existieren konkrete Merkblätter (etwa des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes [EVD]: Ergänzungsinformation zum Info-Service «Arbeitslosigkeit»