Die Liegenschaftsverwaltung sei informiert worden, dass er weiterhin unter derselben Adresse erreichbar sei. Er habe zur Untermiete im selben Haus gewohnt. Seine Untervermieterin sei in den Ferien, weshalb die Bestätigung verzögert nachgereicht werde. Später erklärt er, er habe sich vorwiegend in Privatunterkünften und Pensionen aufgehalten. Bei der Untermiete habe es sich nur um eine Zustelladresse gehandelt. Weshalb er bei der Einwohnerkontrolle X abgemeldet wurde, wisse er nicht. Er sei von der zuständigen Behörde beruhigt worden, es sei bloss eine Bestätigung der Vermieterin und der Verwalterin erforderlich, um rückwirkend wieder angemeldet zu werden.