Diese Berechnung blieb unbestritten. Zu diesem Betrag hat die Ausgleichskasse Luzern die jährlichen Pauschalbeträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Höhe von Fr. 4200.— (für das Jahr 2011) bzw. Fr. 4296.— (für das Jahr 2012) hinzugerechnet. Diese Beträge entsprechen genau den vom EDI festgelegten Pauschalen (vgl. Anhänge 1.3 zur Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV [WEL], je in den Versionen für das Jahr 2011 bzw. 2012). In Übereinstimmung mit der Berechnung der Ausgleichskasse Luzern ergibt dies jährliche Ergänzungsleistungen von Fr. 4656.— (für das Jahr 2011) bzw. Fr. 4752.— (für das Jahr 2012).