(BG-Urteil U 213/06 vom 29.10.2007 Sachverhalt und E. 7.2), — �auf der Autobahn in einer Kurve ins Schleudern geriet, sich überschlug und auf dem Dach liegend zum Stillstand kam (BG-Urteil U 258/06 vom 15.3.2007 Sachverhalt und E. 5.2), — �sich bei einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h auf einer Autobahn über eine Mittelleitplanke hinweg überschlug — wobei die versicherte Person hinausgeschleudert wurde — und mit Totalschaden auf der Gegenfahrbahn auf dem Dach zu liegen kam (BG-Urteil U 492/06 vom 16.5.2007 E. 4.2; vgl. zum Ganzen BG-Urteil 8C_915/2008 vom 11.9.2009 E. 5.1), — �mit einer Fahrgeschwindigkeit von 110 km/h die Kontrolle verloren hatte, auf den Fahrstreifen für den