Das Bundesgericht hat diese Rechtsprechung letztmals in BG-Urteil 8C_270/2011 vom 28. Juli 2011 bestätigt. Zwar hat es — ohne Bezugnahme hierauf — in jüngerer Zeit vereinzelt erkannt, dass die sogenannte Schleudertrauma-Rechtsprechung auch bei MTBI zur Anwendung komme, zumal auch nach solchen Verletzungen etwa 15% der Verunfallten nach einem Jahr noch persistierende beeinträchtigende Beschwerden zeigten (BG-Urteil 8C_428/2007 vom 9.7.2008 mit Hinweisen auf medizinische Literatur und Rechtsprechung; vgl. ferner BG-Urteile 8C_902/2010 vom 6.4.2011 und 8C_110/2010 vom 18.3.2010). Diese Divergenz in der Rechtsprechung befremdet.