Für die Prüfung der Adäquanzfrage ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer beim Unfall eine Fraktur im Bereich der HWS (Querfortsatz) erlitt, die Dr. H gemäss Klassifikation der Quebec Task Force (QTF) als «whiplash-associated disorder» der Kategorie IV wertete. Zugleich verursachte der Unfall beim Beschwerdeführer eine MTBI, maximal der Kategorie 2. Erstellt ist sodann, dass der Beschwerdeführer nach der Spitaleinweisung an Kopfweh, Nacken- und Rückenschmerzen litt, ferner an Augenschmerzen und an Schwindel; fast täglich musste er erbrechen. Diese Symptome führten die Spitalärzte auf die hartnäckige arterielle Hypertonie zurück.